Wir hatten es ja geschrieben – wir ließen uns nicht entmutigen und blieben weiter am Ball. Wir haben uns durchtelefoniert (soweit die jeweiligen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter überhaupt auf diesem Weg erreichbar waren) und fleißig gemailt: Mit der Minijobzentrale, mit der Arbeitsagentur, mit dem Zentrum für Flüchtlinge und der Ausländerbehörde am Kreisverwaltungsreferat.
Und siehe da: Wir bekamen die Auskunft, dass bei Einstellungen der tariflich festgelegte Mindestlohn zu zahlen ist, der in den allermeisten Fällen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt...